
(Fliegen-)Fischen in der rauschenden Passer
Petri Heil!
Erfahrene Fischer wissen es schon lange: Die Passer mit ihren geheimnisvollen Gumpen, schnellen Strömungen und gemächlichen Gewässern mit Kiesboden ist der beste Ort zum Fischen und Fliegenfischen. Hier tummeln sich Forellen en masse. Es ist kein Zufall, dass der Quellenhof durch Oma Resis fangfrische und köstlich gewürzt Blaue Forelle, weitum bekannt wurde.
Informationen für Ihr Fischerabenteuer
Wir möchten Sie daran erinnern, dass das Angeln in Südtirol ausschließlich mit einer gültigen staatlichen Fischereilizenz sowie der entsprechenden Gewässerkarte erlaubt ist. Die Fischerei ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Die Angelsaison an der Passer dauert von Mitte Februar bis Ende Oktober.
Der Abschnitt der Passer vor dem Quellenhof Luxury Resort Passeier ist als Zone C – NO KILL ausgewiesen. Für das Angeln in diesem Bereich ist eine Tageskarte erforderlich. Diese kann bequem über die entsprechende App oder online über die Website suedtirolfishing.com erworben werden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen rund um den Erwerb und die Bestimmungen.
Fischerkurse im Quellenhof
Wenn Sie ins Fischerhandwerk reinschnuppern oder Ihre Fischerfähigkeiten verbessern möchten, steht Ihnen unser Guide Robert Kofler gern für einen Kurs zur Verfügung. Bitte reservieren Sie Ihren Wunschkurs rechtzeitig per E-Mail an info@no-spam.quellenhof.no-spam.it.
Folgende Kurse werden angeboten:
Zwei-Tages-Anfängerkurs: auf Anfrage
Zwei-Tages-Perfektionskurs: auf Anfrage
Einzel-Guiding: 250,00 €/Tag
Einzel-Guiding ab zwei Tagen: 195,00 €/Tag
Guiding ab zwei Personen: 175,00 €/Tag und Person
Die Fischerzonen rund um den Quellenhof
Mit der Schildhöfler Fischerkarte, die direkt im Quellenhof Passeier und an allen weiteren Verkaufsstellen erworben werden kann, können Sie in der Passer von Saltaus bis Pfelders fischen. Das Gebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
Zone A: Alle landesgesetzlich erlaubten Köder, künstliche und natürliche Fliegen, Regenwürmer, Mehr- sowie Honigmaden, Pfrillen und Heuschrecken. Ebenfalls erlaubt sind Blinker (ein Haken) derselben Öffnung sowie Widerhaken.
Zone A1: Fliegenstrecke Pfelders – das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute und ohne Widerhaken mit bis zu zwei Fliegen erlaubt.
Zone B: Fliegenstrecke fürs Fliegenfischen, ohne Widerhaken
Zone C: Fliegenstrecke NO-KILL-Strecke. Das Fischen ist nur mit einer Fliegenrute, ohne Widerhaken mit bis zu zwei Fliegen und ohne Fischentnahme erlaubt (Ausnahme Regenbogenforelle). In der Zone C ist die Fischerei bis inkl. 31. Oktober erlaubt. Weitere Details finden Sie in der Fischereiverordnung.
Zone D: Privates Vereinsgewässer











